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Gustora
ENTWURF — anwaltlich prüfen lassen

Vertragsbedingungen für Unternehmen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Fassung ist ein Arbeitsentwurf. Sie wird vor dem Start durch eine deutsche Kanzlei geprüft und ist bis dahin nicht Vertragsgrundlage.

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der HOSTMINDAI TECNOLOGIA LTDA (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Gustora-Module und die dazugehörige Einrichtung.

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn der Anbieter ihnen schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Der Anbieter stellt dem Kunden über das Internet folgende Module zur Nutzung bereit und richtet sie ein:

  • Kalkulation: Rezepturen, Ausbeuten, Kosten je Gericht, Break-even-Preis und empfohlener Verkaufspreis je Vertriebskanal
  • Eigener Bestellkanal für Lieferbestellungen, mit Mindestbestellwert, Liefergebiet, Schwelle für kostenfreie Lieferung, fester Lieferzeit für Bestellungen außerhalb der Öffnungszeiten und mehreren Konzepten des Hauses in einem Bestellvorgang
  • Digitale Speisekarte am Tisch und über QR-Code, in einer Sprache je Haus, mit Allergenangaben je Gericht
  • Gästekontakt mit dem KI-Assistenten Alina auf WhatsApp: Auskünfte zu Öffnungszeiten, Adresse und Karte, Reservierung mit schriftlicher Bestätigung sowie Antwortentwürfe zu neuen Bewertungen
  • Marketing: Entwürfe für Beiträge und Artikel mit Freigabeprozess und Protokoll

Welche Module der Kunde bezieht, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.

Nicht Gegenstand des Vertrags

Ausdrücklich nicht geschuldet sind:

  • eine Kasse im Sinne der deutschen oder österreichischen Vorschriften. Das Kassenmodul des Anbieters ist weder nach KassenSichV zertifiziert noch nach RKSV geprüft und wird in Deutschland und Österreich nicht angeboten. Der Kunde behält seine bestehende Kasse und bleibt für seine steuerlichen Aufzeichnungen selbst verantwortlich.
  • die Abwicklung von Zahlungen. Kartenzahlung und Abrechnung bleiben beim Zahlungsdienstleister des Kunden.
  • Rechnungsstellung und elektronische Rechnung. Die Rechnungssoftware des Kunden wird nicht ersetzt.
  • eine Selbstbedienungsstrecke für die Abholung durch den Gast. Der eigene Bestellkanal ist ein Lieferkanal.
  • eine mehrsprachige Speisekarte. Das System führt heute eine Sprache je Haus; eine Übersetzung je Gericht gibt es nicht.
  • eine automatische Erinnerungsnachricht vor dem Reservierungstermin. Alina bestätigt die Reservierung, erinnert aber nicht daran.
  • der Einkauf bezahlter Werbung sowie jede Zusage zu Reichweiten, Follower- oder Umsatzzahlen.
  • Steuer-, Rechts- oder Ernährungsberatung.

3. Einrichtung und Laufzeit

Die Einrichtung wird einmalig berechnet und umfasst die Anlage der Stammdaten, die Konfiguration der gebuchten Module und die Einweisung des Teams.

Die Module Kalkulation und Bestellkanal sind monatlich kündbar, jeweils zum Ende eines Abrechnungsmonats. Für das Modul Marketing gilt eine Laufzeit von zwölf Monaten.

Bei jährlicher Zahlung im Voraus zahlt der Kunde zehn Monate und nutzt zwölf.

4. Preise

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Preise, einsehbar unter Preise. Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.

Preisänderungen für laufende Verträge kündigt der Anbieter mit angemessener Frist in Textform an. Der Kunde kann den betroffenen Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

5. Zahlung

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder per Überweisung. Monatliche Entgelte werden im Voraus für den jeweiligen Abrechnungsmonat berechnet, die Einrichtung mit Beginn der Einrichtungsarbeiten.

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb der auf der Rechnung genannten Frist zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren; die Daten des Kunden bleiben davon unberührt.

6. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die Angaben bereit, ohne die die Module nicht arbeiten können, und hält sie aktuell. Dazu gehören insbesondere:

  • Rezepturen, Einkaufspreise und Öffnungszeiten
  • die Bestätigung der Allergenangaben je Gericht. Ohne diese Bestätigung wird dem Gast „nicht geprüft“ angezeigt. Die Richtigkeit der Angaben zu Zutaten und Allergenen verantwortet der Kunde als Lebensmittelunternehmer.
  • die Freigabe von Marketing-Entwürfen vor jeder Veröffentlichung
  • die sichere Verwahrung der Zugangsdaten seiner Mitarbeitenden sowie eine unverzügliche Meldung, wenn ein Zugang missbraucht worden sein könnte

7. Künstliche Intelligenz

Der KI-Assistent Alina weist sich gegenüber dem Gast beim ersten Kontakt als KI aus. Der Kunde darf diese Kennzeichnung nicht entfernen oder verfremden.

Vom Marketing erzeugte Texte und Bilder sind Entwürfe. Sie werden erst nach Freigabe durch den Kunden veröffentlicht. Jede Fassung und jeder Veröffentlichungsauftrag werden protokolliert.

Für Ergebnisse eines Sprachmodells kann keine inhaltliche Richtigkeit zugesichert werden. Die Prüfung vor der Veröffentlichung liegt beim Kunden.

Die Rollen als Anbieter und als Betreiber im Sinne der KI-Verordnung werden im Einzelvertrag festgelegt.

8. Datenschutz

Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag auf Deutsch. Einzelheiten zur Verarbeitung, zum Serverstandort und zum Ort der KI-Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung und werden vor Vertragsschluss schriftlich offengelegt.

9. Verfügbarkeit und Wartung

Der Anbieter betreibt die Module mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und bemüht sich um eine durchgehende Erreichbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt.

Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Servicezeiten der Gastronomie durchgeführt und, soweit planbar, vorher angekündigt. Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen, etwa beim Netzbetreiber, beim Rechenzentrum oder bei einem Messenger-Dienst, begründen keinen Anspruch auf Minderung.

10. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Der Kunde sorgt für eine eigene Sicherung der von ihm eingestellten Daten in dem Umfang, den sein Betrieb benötigt.

[ERGÄNZEN: Haftungsgrenzen und Freistellungen anwaltlich prüfen und, falls gewünscht, beziffern]

11. Geistiges Eigentum

Die Software, ihre Oberfläche und die zugehörige Dokumentation bleiben Eigentum des Anbieters. Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den eigenen Betrieb.

Inhalte des Kunden — Rezepturen, Texte, Fotos, Logos und Gästedaten — bleiben beim Kunden. Der Anbieter nutzt sie ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen. An freigegebenen Marketing-Ergebnissen erhält der Kunde das Recht zur eigenen Verwendung.

12. Kündigung

Kündigungen bedürfen der Textform. Die Fristen ergeben sich aus Ziffer 3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.

Nach Vertragsende stellt der Anbieter die Daten des Kunden für einen im Einzelvertrag festgelegten Zeitraum zum Export bereit und löscht sie anschließend.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

[ERGÄNZEN: von Anwalt festzulegen — Anbieter in Brasilien, Kunden in DE/AT]

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 2026-09-04. Entwurf, noch nicht anwaltlich geprüft.