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Gustora

Regulierung in Deutschland und Österreich

Wo Gustora rechtlich steht

Fünf Vorschriften betreffen den Betrieb eines Restaurants unmittelbar, wenn Software im Spiel ist. Hier steht, was jede verlangt und wo Gustora dabei steht — auch dort, wo die Antwort lautet, dass wir etwas nicht anbieten.

Vorschrift, Anforderung, Stand

Vorschrift Was sie verlangt Wo Gustora steht
LMIV / LMIDV (EU 1169/2011) Die 14 Hauptallergene müssen bei loser Ware mitgeteilt werden. Im Fernabsatz müssen die Pflichtangaben abrufbar sein, bevor die Bestellung abgegeben wird (Art. 14 LMIV). Allergene hängen am einzelnen Gericht und werden vom Betrieb ausdrücklich bestätigt. Ohne diese Bestätigung sieht der Gast „nicht geprüft“ — und nicht „frei von“. Im Bestellkanal steht die Angabe neben dem Gericht, vor der Bestellung.
KI-VO Art. 50 (EU 2024/1689, anwendbar seit 2. August 2026) KI, die mit Menschen interagiert, muss sich beim ersten Kontakt als KI zu erkennen geben. Täuschungsfähige KI-Inhalte sind zu kennzeichnen. Gilt unabhängig von der Unternehmensgröße. Bußgelder bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Alina weist sich beim ersten Kontakt als KI aus. Das Marketing veröffentlicht nichts ohne Freigabe des Betriebs und führt ein Protokoll über jede Fassung und jede Veröffentlichung. Anbieter- und Betreiberrollen werden im Vertrag festgelegt.
KassenSichV / § 146a AO (Deutschland) Zertifizierte TSE seit 2020, Belegausgabepflicht, Meldung der Kasse über ELSTER seit 2025, Export nach DSFinV-K. Bußgelder bis 25.000 €. Unser Kassenmodul ist nicht zertifiziert und wird in Deutschland deshalb nicht angeboten. Ihre Kasse behalten Sie. Die Kalkulation rechnet mit deren Umsatzzahlen weiter.
RKSV / § 131b BAO (Österreich) Pflicht ab 15.000 € Jahresumsatz mit mehr als 7.500 € Barumsatz, wobei Kartenzahlungen als bar zählen. Verlangt werden Signatureinheit, DEP und QR-Code auf jedem Beleg. Ebenso: nicht zertifiziert, in Österreich nicht angeboten. Die vorhandene Registrierkasse bleibt im Haus und bleibt maßgeblich.
DSGVO Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV), Serverstandort, Ort der tatsächlichen KI-Verarbeitung. Daten bei Hetzner in der EU gehostet. AVV auf Deutsch. Der Ort der KI-Verarbeitung wird vor Vertragsschluss schriftlich offengelegt.

Hinweis zum Stand der Gesetzgebung: Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. August 2026 schlägt eine allgemeine Registrierkassenpflicht ab 2028 für Betriebe über 100.000 € Jahresumsatz vor. Heute besteht in Deutschland keine allgemeine Registrierkassenpflicht.

Was das für Sie heißt

Zwei der fünf Zeilen sind Absagen, und das mit Absicht. Eine Kasse ist in Deutschland und Österreich ein zertifiziertes Gerät mit Prüfpflichten. Unser Modul hat diese Zertifizierung nicht, also verkaufen wir es hier nicht.

Ihre Kasse behalten Sie. Gustora läuft daneben: Die Kalkulation liest die Umsatzzahlen Ihrer Kasse und rechnet damit den Preis je Kanal. Der eigene Bestellkanal nimmt Bestellungen an; der Beleg entsteht weiterhin dort, wo er heute entsteht. Nichts an Ihrer steuerlichen Aufzeichnung wird durch uns ersetzt.

Die drei übrigen Zeilen sind Pflichten, die wir mittragen. Die LMIV verlangt, dass die Allergenangabe vor der Bestellung abrufbar ist: Sie sitzt bei uns am einzelnen Gericht und wird ausdrücklich von Ihnen bestätigt. Die KI-VO verlangt, dass sich eine KI als KI zu erkennen gibt und dass ein Betreiber nachvollziehen kann, was veröffentlicht wurde: Alina weist beim ersten Kontakt darauf hin, und im Marketing wird ohne Ihre Freigabe nichts veröffentlicht. Die DSGVO verlangt Klarheit darüber, wo die Daten liegen: gehostet bei Hetzner in der EU, mit einem Auftragsverarbeitungsvertrag auf Deutsch, und der Ort der KI-Verarbeitung wird vor Vertragsschluss schriftlich offengelegt.

Offene Punkte lieber vorher klären

Wenn Ihre Steuerberatung eine Frage zu dieser Aufstellung hat, nehmen wir sie in das Gespräch mit. Zwanzig Minuten reichen meistens.